Die WGH hat gegen die Vergabe des Seniorenheims in Sythen gestimmt. Insbesondere lag zum Zeitpunkt des Beschlusses kein genehmigungsfähiges Gesamtkonzept vor.
Umso mehr sind wir darauf bedacht, dass der Rat zeitnah über wesentliche Änderungen des Gesamtkonzeptes informiert wird. Die WGH hat daher einen Antrag gestellt, wesentliche Änderungen, auch wenn sie B-Plan konform sind, im Rat vorzustellen.
Den Antrag finden Sie hier.
Dr. Heinz-Werner Vißmann
Pressesprecher WGH