Akzeptanzabgabe nach Bürgerenergiegesetz

WGH fordert Akzeptanzabgabe nach Bürgerenergiegesetz NRW

Die WGH hat für die Ratssitzung am 19.03.2026 beantragt, dass die Stadt mit den Vorhabenträgern die Ersatzbeteiligung gemäß Bürgerenergiegesetz NRW vereinbart. Konkret fordert die WGH die Erhebung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 ct je erzeugter Kilowattstunde; die Mittel sollen vollständig den betroffenen Ortsteilen zugutekommen. Grundlage ist das Bürgerenergiegesetz NRW, das Kommunen und Anwohnern verbindliche finanzielle Beteiligungsoptionen zusichert und die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende fördert.

Bürger sollen zentrale Rolle bei Nutzung der Erlöse spielen

Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger

  • Direkte Teilhabe: Das Gesetz sieht vor, dass Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gemeinde aktiv an den Erlösen beteiligt werden (z. B. innerhalb eines 2,5 km Radius). Die WGH setzt sich dafür ein, dass diese Beteiligung nicht nur finanziell, sondern auch in Entscheidungsprozessen umgesetzt wird.
  • Selbstbestimmung vor Ort: Die Einnahmen sollen lokal verwaltet werden — durch ortsansässige Vereine in den betroffenen Ortsteilen, die gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Projektvorschläge erarbeiten und die transparente Umsetzung sicherstellen.
  • Mitbestimmung und Transparenz: Bürgerbeteiligung bei Projektwahl, klare Rechenschaftspflichten und regelmäßige Berichte sollen sicherstellen, dass die Mittel unmittelbar der Lebensqualität vor Ort dienen (Infrastruktur, soziale Projekte, Barrierefreiheit, Umwelt und Bildungsinitiativen etc.).
  • Stärkung von Akzeptanz und Gemeinschaft: Durch direkte Vorteile für die Betroffenen soll die Akzeptanz für Windenergievorhaben erhöht und das Gemeinschaftsleben gestärkt werden.

Weitere Eckpunkte des WGH Antrags

  • Abschluss der erforderlichen Verträge der Stadt mit den Vorhabenträgern zur Sicherstellung der Zahlungen.
  • Volle Weitergabe der Akzeptanzabgabe an die betroffenen Ortsteile.
  • Verwaltung der Mittel durch lokal ansässige, transparente Vereine mit Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft.

Das Bürgerenergiegesetz NRW gibt uns die Werkzeuge — jetzt müssen wir die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. Wer vor Ort belastet wird, muss unmittelbar an der Wertschöpfung beteiligt und in Entscheidungen eingebunden werden.

Alternativ könnten die Gelder aus Bürgerenergiegesetz wie folgt fair und demokratisch eingesetzt werden:
Die Einnahmen aus Beteiligungsvereinbarungen sind zentral in der Stadt zu vereinnahmen und die Vergabe jährlich durch den Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen. Dieses Verfahren sichert demokratische Kontrolle, vollständige Transparenz und haushaltsrechtliche Nachvollziehbarkeit, erlaubt flexible Anpassung an lokale Bedarfe und gewährleistet gleichbehandelte Zugangsbedingungen. Zahlungen an externe Stiftungen mögen entpolitisiert wirken, führen jedoch zu geringerer demokratischer Legitimation, eingeschränkter Anpassbarkeit und potenziell geringerer Transparenz – weshalb die städtische Lösung vorzuziehen ist.

Unsere Bürgerinnen und Bürger tragen die Last der Windenergie vor Ort – Lärm, Landschaftsveränderung und Eingriffe in ihr Lebensumfeld. Das ist nur fair: Wer belastet wird, muss auch entschädigt werden. Deshalb fordern wir transparente Beteiligungen und direkte finanzielle Rückflüsse, damit die Gemeinschaft spürbar von der Energiewende profitiert.

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