Beteiligung der Bürger an Windenergie

Beteiligung der Bürger an Windenergie

Der immer schnellere und ungehemmte Ausbau der Windenergie führt mittlerweile zu massiven Beeinträchtigungen der Bürgerinnen und Bürger. Um sie für die Belastungen ein wenig zu entlasten, wurden in dem Bürgerenergiegesetz NRW direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen. Die Bürger müssen in geeigneter Form finanziell beteiligt werden.

Die WGH hat beantragt, dass die Zahlungen in ein Bürgerbudget fließen. Diese Mittel werden jährlich den Ortsteilen / Stadtteilen zu gleichen Anteilen zur Verfügung gestellt. Die Ortsteile bestimmen selbst, wie die Mittel zur Verbesserung der Lebensqualität eingesetzt werden. Denkbar sind z.B. kleinere Instandsetzungen im Sportbereich, Anschaffung von Sportgeräten, Beseitigung von Hindernissen ( Schaffung von Barrierefreiheit), gezielte Unterstützung von Dorffesten, Anpflanzungen von Blumenbeeten usw.

Wir sehen darin eine Möglichkeit, die Lasten der Bürger zu senken, das gemeinschaftliche Leben zu fördern sowie Demokratie an ihrer Basis zu leben.

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