Rat der Stadt Haltern schreibt 1000m Abstand für Windräder fest

Alle Bemühungen der Stadtverwaltung, die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Halterner Kommune durch die Ausweisung von Windkonzentrationszonen zu steuern, sind bisher von Gerichten aus verschiedenen Gründen zurückgewiesen worden.. Die Einhaltung des „substantiellen“ Raumes war bisher das größte Hindernis. 

Am 15.07.2021 hat das Landeskabinett NRW einen 1.000m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen beschlossen. Damit wird innerhalb dieses Vorsorgeabstandes, die Privilegierung von Windenergieanlagen aufgehoben.

Die Kommunen erhalten damit ihre Planungshoheit für diesen Bereich zurück und sind jetzt in der Lage, Anwohner wirkungsvoll gegen die negativen Auswirkungen der Windenergieanlagen zu schützen. Auch wenn wir regenerative Energie brauchen, um den zunehmenden Verbrauch an Strom zu decken, dürfen wir die Gesundheit der Menschen, den Schutz der Umwelt, den Erhalt unserer Wälder, die Artenvielfalt nicht vergessen. Die einstige "Grüne Lunge" des Ruhrgebietes ist mittlerweile schon stark durch Windräder belastet. Tausende Bäume wurden bisher gefällt, tausende Quadratmeter Boden im Wald versiegelt, hunderttausende Kubikmeter Beton , tausende Tonnen Stahl, Kupfer und seltene Erden verbaut. Wenn wir noch einen Rest unserer schönen Umwelt behalten wollen, müssen wir jetzt handeln und den Wildwuchs an Windrädern in Haltern eindämmen.

Wir begrüßen daher, dass der Rat dem Antrag der WGH gefolgt ist und einen Abstand der Windenergieanlagen zu Siedlungen von mindestens 1000 m festgeschrieben hat.

 

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