Die WGH wurde mehrfach von Bürgern aus Hullern angesprochen, die sich über Lärmbelästigungen durch eine Firma im ehem. Mun.-Depot Olfen beschwerten.
Im Laufe des Jahres und insbesondere in den letzten Wochen wurden an mehreren Tagen morgens und manchmal bis in den Abend Feuerwerkskörper abgebrannt. Der Lärm war im 2 km entfernten Hullern unerträglich. Der zulässige Lärm-Grenzwert wurde wahrscheinlich deutlich überschritten. Private Messungen zeigten dies an.
Beim Abbrennen der Feuerwerkskörper werden erhebliche Mengen an Feinstaub und gesundheitsgefährdenden Stoffen freigesetzt. Da die „Ballerei“ an einigen Tagen bis zu 6 Stunden dauerte, kann man sich vorstellen, welche Mengen an Schadstoffen im Landschaftsschutzgebiet freigesetzt worden sind.
Darüber hinaus befindet sich das Mun.-Depot im sog. 2Stromland, das mit erheblichen Steuermitteln zu einem Zentrum der „Stillen Erholung“ ausgebaut worden ist. Von Stille kann hier nicht mehr geredet werden.
Außerdem finden erhebliche Beeinträchtigungen der in der Nähe liegenden Naturschutzgebiete statt. Auf dem Gelände brüten Uhu’s. Diese und andere geschützte Vögel, wie z.B. der Ziegenmelker, werden massiv gestört und vergrämt. Einige Bürger sprechen bereits davon, dass der Wildbestand gefühlsmäßig abgenommen hätte.
Die WGH hat die Bezirksregierung Münster angeschrieben und um Einsicht in den Genehmigungsbescheid für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gebeten. Wir werden die Belästigungen so nicht hinnehmen. Es ist uns unverständlich, wie solch eine Genehmigung, die die Bürger nicht schützt, überhaupt erteilt werden konnte.