Die WGH hat die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler NRW e. V. zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach § 8, Abs. 1 Kommunalabgabengesetz in den vergangenen Monaten aktiv unterstützt und Unterschriften zur Abschaffung der Beiträge gesammelt.
In NRW legen die Städte per Satzung den Anteil fest, mit dem die jeweiligen Anwohner zur Erneuerung einer Straße herangezogen werden. Dabei können bei den vielen großen Grundstücken in Haltern am See schnell Beträge von mehreren Tausend Euro fällig werden. Dies finden wir weder gerecht noch zeitgemäß.
Das BVG hat mit Urteil vom 21.Juni 2018, Az.: C2/17 festgestellt, dass eine erdrosselnde Wirkung selbst dann nicht vorliegt, wenn die Eigentümer aufgrund der hohen Abgaben ihr Eigentum aufgeben müssen.
Am Freitag, den 7. Juni 2019 wird jetzt eine Anhörung zum „Straßenbaubeitragsgesetz“ im Landtag stattfinden. Wir hoffen, dass der Landtag ebenfalls die in vielen Fällen existenzbedrohenden Auswirkungen anerkennt und eine Abschaffung beschließt. Bayern hat den Straßenbaubeitrag bereits abgeschafft. Es wäre in Sinne der Bürger wünschenswert, wenn NRW diesem Beispiel folgen würde.