Die WGH hat beantragt, extrabreite Parklätze für Schwangere und Mitbürger/innen mit körperlichen Einschränkungen einzurichten.
In unserer Stadt sind viele Mitbürger/innen auf einen PKW angewiesen, um ins Stadtzentrum zu gelangen. Zu diesem Personenkreis gehören neben Schwangeren auch viele ältere Menschen, die zwar bewegungseingeschränkte sind, aber keinen Anspruch auf einen Behinderten-Parkausweis haben.
Aus unserer Sicht scheint es sinnvoll, auf größeren innerstädtischen Parkplätzen ca. 10% an Parkplätzen mit einer Breite analog der bereits vorhandenen Behinderten-Parkplätze auszuweisen.
Diese Plätze sollen mit Erwerb eines Sonderausweises dann von dem genannten Personenkreis genutzt werden können.
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