Die WGH hat die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler NRW e. V. zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach § 8, Abs. 1 Kommunalabgabengesetz in den vergangenen Monaten aktiv unterstützt und Unterschriften zur Abschaffung der Beiträge gesammelt.
In NRW legen die Städte per Satzung den Anteil fest, mit dem die jeweiligen Anwohner zur Erneuerung einer Straße herangezogen werden. Dabei können bei den vielen großen Grundstücken in Haltern am See schnell Beträge von mehreren Tausend Euro fällig werden. Dies finden wir weder gerecht noch zeitgemäß.










