Wieder einmal versuchen auswärtige Investoren 241m hohe Windräder in einem Abstand von ca.500m - 700m zu Wohnhäusern in Hullern zu bauen. Der Kreis steigt in das Genehmigungsverfahren ein, obwohl der in der Landesregierung diskutierte 1500 m Vorsorgeabstand bei weitem nicht eingehalten wird.
Die WGH sah sich durch die Initiative der neuen Landesregierung, die Abstände von Windrädern zu Siedlungen auf 1500 m zu erweitern, in ihren jahrelangen Bemühungen gegen einen ungezügelten Ausbau der Windenergie in Haltern am See bestätigt. Leider wurde der Vorsorgeabstand von 1500 m wurde nicht rechtsverbindlich festgelegt.
Beschlussvorlage Windräder (PDF)
Halterner Zeitung 29.02.2020 (PDF)











Die WGH hat zwei Anträge zur Minderung der Belästigung durch Motorradlärm an den Bürgermeister gestellt. 
